Kirchenrat

 

Der Kirchenrat ist die Verwaltungsbehörde der Kirchgemeinde Littau. Dem Kirchenrat obliegt die Beschaffung der finanziellen Mittel für die Deckung der Bedürfnisse der Kirchgemeinde und der Pfarrei. Er ist verantwortlich für die gesetzeskonforme Verwendung der Steuergelder. Darunter fallen neben den Ausgaben für Besoldungen und Entschädigungen auch der Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen. Der Kirchenrat wählt die Angestellten, vollzieht die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung und sorgt für die Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen.

Zweimal jährlich werden Kirchgemeindeversammmlungen einberufen. Diese beschliessen unter anderem über die Genehmigung der Jahresrechnung des Vorjahres und über den Voranschlag des kommenden Jahres. Dazu kommen Anträge des Kirchenrates zur Abstimmung, welche der Rat wegen der Höhe des Betrages nicht mit dem ordentlichen Budget beantragen darf.

Für die Bearbeitung der laufenden Geschäfte trifft sich der Kirchenrat Littau in der Regel im Turnus von drei bis vier Wochen zu den ordentlichen Sitzungen. Dazu kommen eine Klausur und Sitzungen und Besprechungen in
verschiedenen Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie die Aufgaben als Delegierte in kantonalen Gremien.

Kontakt

 

Daniela Merkel, Präsidentin

Robert Habijan, Digitalisierung

Bea Haag, Diakonie, Recht, Synode

 

Flurin Hügi, Personal

Heiner Geisseler, Kirchmeier

Christoph Meierhans, Liegenschaftsverwalter, Unterhalt

 

Ruedy Sigrist, Gemeindeleiter Pfarrei Littau