Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 20. Mai 2026
BEKANNTMACHUNG
Gestützt auf die §§ 113 - 115 des Kantonalen Stimmrechtsgesetzes liegt das
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
vom Mittwoch, 20. Mai 2026
zur Einsichtnahme auf der Kanzlei des Pfarramtes auf.
Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Synodalrat des Kantons Luzern, Abendweg 1, 6000 Luzern 6 angefochten werden.
KIRCHENRAT LITTAU
Jacqueline Schmidig
Kirchenratsschreiberin
Datum der Bekanntmachung: 29. Mai 2026
Ablauf der Beschwerdefrist: 9. Juni 2026
Hier finden Sie das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 20. Mai 2026.