Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 20. Mai 2026

 

BEKANNTMACHUNG

Gestützt auf die §§ 113 - 115 des Kantonalen Stimmrechtsgesetzes liegt das

Protokoll der Kirchgemeindeversammlung

vom Mittwoch, 20. Mai 2026

zur Einsichtnahme auf der Kanzlei des Pfarramtes auf.

Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Synodalrat des Kantons Luzern, Abendweg 1, 6000 Luzern 6 angefochten werden.

KIRCHENRAT LITTAU
Jacqueline Schmidig
Kirchenratsschreiberin

Datum der Bekanntmachung:  29. Mai 2026

Ablauf der Beschwerdefrist:       9. Juni 2026

Hier finden Sie das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 20. Mai 2026.