Was tun beim Todesfall ?

 

Die Stadt Luzern hat einen kurzen "Leitfaden bei einem Todesfall" im Leporello-Format und einen ausführlichen gebundenen Ratgeber herausgegeben. Sie können hier beides herunterladen oder im Schriftenstand der Pfarrkirche holen.

Leitfaden "Im Todesfall"

Ratgeber "Sterben - Tod"

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Merkpunkte zusammen und geben Ihnen Antworten auf Ihre möglichen Fragen. Bei Unklarheiten sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie das Pfarramt Littau an unter 041 229 90 00.

 

 

Hausarzt benachrichtigen, bei dessen Abwesenheit den Notfallarzt rufen.Er stellt den Todesschein aus.

Evtl. Seelsorger benachrichtigen für ein Gebet am Totenbett.

Bei einem Unfall oder bei einem unerklärlichen Todesfall ist die Polizei zu benachrichtigen. Diese muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen zwingend beigezogen werden.

Bitte benachrichtigen Sie die Anlaufstelle im Friedhof Friedental während den Bürozeiten,Tel. 041 240 09 67, Friedentalstrasse 60. Dort können Sie eine Termin vereinbaren für die erste Kontatkaufnahme bzw. die Todesfallmeldung. Ausserhalb dieser Zeiten gibt der Polizeiposten Reussbühl Auskunft, Tel. 041 259 11 17. 

Dabei sind folgende Dokumente mitzunehmen:
· Todesbescheinigung des Arztes

- Grabkonzession (falls Familiengrab vorhanden)
· Familienbüchlein (falls keines vorliegt Identitätskarte/Pass)
· bei ausländischen Staatsangehörigen den Pass, Ausländerausweis und Geburtsschein, sowie

  wenn verheiratet, den Eheschein
· Falls vorhanden, Konzessionsvertrag für Familiengrab

  Beim Gespräch mit dem Bestattungsamt werden folgende Fragen geklärt:
· Art der Bestattung (Erdbestattung, Kremation)
· Art des Grabes (Einzel-, Familien-, Urnen- oder Gemeinschaftsgrab)
· Ort und Zeit der Bestattung, des Trauergottesdienstes oder der Abdankung
Die Friedhofverwaltung oder die Gemeinde, in der der/die Verstorbene zuletzt wohnte, nimmt in der Regel Kontakt mit dem Pfarramt auf.

 

Die Spital- bzw. Heimbehörden erledigen die sofort notwendigen Formalitäten.

Meldung ans Pfarramt.

· Personalien der/des Verstorbenen mitteilen
· Gewünschten Termin für die Bestattung ausmachen
· Gesprächs-Termin mit Seelsorger festlegen
· Eine Kontaktperson in der Familie angeben

Sie finden am  Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils am morgen statt. Am Die Bestattung ist immer anschliessend an den Gottesdienst.

· Nächste Angehörige benachrichtigen
· Todesanzeige aufgeben, evtl. Leidzirkular versenden
· Gewünschter Blumenschmuck für Sarg oder Urne und die Kirche organisieren
· Arbeitgeber, Versicherungen, Vereine, AHV-Kasse orientieren

Nach der Bekanntmachung eines Todesfalles auf dem Pfarreisekretariat läutet am gleichen Tag um 16 Uhr die Totenglocke; falls die Meldung nach 16 Uhr eintrifft, läutet die Glocke am darauf folgenden Tag.
Der Tod wird am kommenden Wochenende im Gottesdienst verkündet und für die Verstorbenen der vergangenen Woche gebetet.

Die katholische Kirche kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod, sowie Jahresgedächtnis und Jahrzeitstiftung. Diese Gottesdienste können eine wichtige Hilfe für die Trauernden sein, sie sind allerdings freiwillig. Für nähere Informationen erkundigen Sie sich auf dem Pfarreisekretariat.

Grundsätzlich gilt, dass aus der Kirche Ausgetretene das Recht auf eine kirchliche Bestattung verlieren. Damit respektieren wir auch die Entscheidung des/der Verstorbenen.
Wenn aber die Hinterbliebenen Mitglieder der katholischen Kirche sind und kirchliche Dienste wünschen, so gehen die Seelsorger darauf ein - unter Berücksichtigung der Grundhaltung der/des Verstorbenen und gegen Kostenübernahme durch die Angehörigen.

Bei weiteren Fragen geben Ihnen das Sekretariat unserer Pfarrei St. Theodul Littau oder unsere Seelsorger gerne Auskunft oder stehen Ihnen in schwierigen Situationen zur Seite.
Tel. 041 229 90 00 oder E-Mail