Gedächtnisse und Jahrzeiten, was ist das?

 

 

Ein kleiner Leitfaden für Angehörige

 

Seit frühester Zeit war es üblich, dass alle Mitfeiernden der Eucharistie, also Bischof, Priester, Diakon und Laien, materielle Gaben wie beispielsweise Lebensmittel mitbrachten. Was nicht für die Feier selbst gebraucht wurde, verwendete man für Bedürftige und Arme und für den Unterhalt des Klerus. An der Feier des Opfers Christi wollte man nicht teilnehmen ohne ein Zeichen der eigenen Opferbereitschaft. Diakonie und Liturgie waren eng miteinander verknüpft: die innere Einstellung drückte sich in äusseren Zeichen aus. Dies ist auch heute noch bei den sonntäglichen Kollekten der Grundgedanke.

Als sich im Lauf der Geschichte die Gestalt der Messfeier wandelte, wirkte sich das auch auf die Messgabe aus. Priester, deren Lebensunterhalt anderweitig gesichert ist wie z.B. hier in der Schweiz, sind verpflichtet, die Messstipendien für missionarische, sozial-karitative oder diözesane Zwecke weiterzugeben.

Wir gedenken der Verstorbenen im Gebet und in besonderen Gottesdiensten. Dabei treffen sich die Angehörigen jährlich zu einem gemeinsamen Totengedenk-Gottesdienst, bekannt als „Jahrzeit“ oder „Jahresgedächtnis“.

Ein Messstipendium ist eine Gabe an einen Priester, der in einer vom Spender bestimmten Meinung, der so genannten Intention, mit den Gläubigen eine Messe feiert. Der Betrag des Stipendiums ist von der Schweizer Bischofskonferenz einheitlich für die Bistümer der Schweiz festgelegt worden und beträgt Fr. 10.-
So kann ein Messstipendium für verschiedene Anliegen gestiftet werden, z.B. für den guten Ausgang einer Operation, für eine erfolgreiche Prüfung oder eben für einen Verstorbenen, dann sagen wir ihm Jahresgedächtnis. Dies wird einmalig oder jährlich bestellt und, wenn einem Verstorbenen gedacht wird, auch verkündet.       

Eine Jahrzeitstiftung ist eine so genannte Schenkung mit Auflagen und bedeutet, dass ein bestimmter Geldbetrag an eine natürliche oder juristische Person bezahlt wird. Diese verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass Priester nach Meinung derjenigen, die eine Jahrzeitstiftung errichtet haben, die Messe feiern und dafür aus dem Ertrag des Stiftungsvermögens das Messstipendium erhalten.

Jahrzeitstiftungen können im Bistum Basel auf die Dauer von 10, 15, 20 oder 25 Jahren errichtet werden. Der Preis ist aus finanztechnischen Gründen etwas höher als die Summe der einzelnen Messstipendien und beträgt zurzeit 150, 200, 250 bzw. 300 Franken.

Die Angehörigen entscheiden sich also für das Totengedenken während einer Anzahl Jahre. Sie unterschreiben auf dem Pfarreisekretariat eine kirchliche „Jahrzeitstiftung“, legen in der Regel ein berechenbares Datum fest (z.B. letzter Sonntag im Monat x) und entrichten das Messstipendium pauschal bei der Errichtung der Stiftung.

In den Sonntagsgottesdiensten gedenken wir immer aller Verstorbenen der Pfarrei, besonders jener der vergangenen Woche. Gedächtnisse können aber für alle Gottesdienste angemeldet werden, ob am Mittwochmorgen um 9.15 Uhr, am herz-Jesu-Freitag um 19 Uhr oder sonntags um 10 Uhr.

Gedächtnisse in Wortgottesdiensten

Das Gedächtnis für die Verstorbenen hat in einer Wort- oder Kommunionfeier seinen berechtigten Platz. Die mit einem Messstipendium verbundene Verpflichtung kann aber nur mit der Feier einer heiligen Messe erfüllt werden. Deshalb werden die Messstipendien an Priester weitergegeben, die anderswo eine heilige Messe im Sinne des Stifters beziehungsweise der Stifterin feiern.

Es ist durchaus möglich, in einem Gottesdienst mehrere Gedächtnisse für Verstorbene zu erwähnen. In einer heiligen Messe kann aber nur die Verpflichtung eines Messstipendiums erfüllt werden. Deshalb werden die übrigen Messstipendien an Priester weitergegeben, die anderswo eine heilige Messe im Sinne des Stifters, beziehungsweise der Stifterin, feiern.