Was tun bei einem Todesfall

 
 

Bei einem Todesfall zu Hause

Hausarzt benachrichtigen, bei dessen Abwesenheit den Notfallarzt rufen.Er stellt den Todesschein aus.

Evtl. Seelsorger benachrichtigen für ein Gebet am Totenbett.

Bei einem Unfall oder bei einem unerklärlichen Todesfall ist die Polizei zu benachrichtigen. Diese muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen zwingend beigezogen werden.

Bitte benachrichtigen Sie das regionale Zivilstandsamt Luzern während den Bürozeiten (Tel. 041 208 82 32)ausserhalb dieser Zeiten gibt der Polizeiposten Reussbühl Auskunft (Tel. 041 259 11 17). Diese Meldung können auch Verwandte oder Bekannte machen. Dabei sind folgende Dokumente mitzunehmen:
· Todesbescheinigung des Arztes
· Familienbüchlein (falls keines vorliegt Identitätskarte/Pass)
· bei ausländischen Staatsangehörigen den Pass, Ausländerausweis und Geburtsschein, sowie

  wenn verheiratet, den Eheschein
· Falls vorhanden, Konzessionsvertrag für Familiengrab

  Beim Gespräch mit dem Bestattungsamt werden folgende Fragen geklärt:
· Art der Bestattung (Erdbestattung, Kremation)
· Art des Grabes (Einzel-, Familien-, Urnen- oder Gemeinschaftsgrab)
· Ort und Zeit der Bestattung, des Trauergottesdienstes oder der Abdankung
Die Gemeinde nimmt in der Regel Kontakt mit dem Pfarramt auf.

 

Bei einem Todesfall im Spital

Die Spital- bzw. Heimbehörden erledigen die sofort notwendigen Formalitäten.

Meldung ans Pfarramt (Tel. 041 259 01 80)

· Personalien der/des Verstorbenen mitteilen
· Gewünschten Termin für die Bestattung ausmachen
· Gesprächs-Termin mit Seelsorger festlegen
· Eine Kontaktperson in der Familie angeben

 

Trauergottesdienste finden von Montag bis Samstag jeweils um
9.00 Uhr statt. Die Bestattung immer anschliessend an den Gottesdienst.

 

Weitere Schritte

· Nächste Angehörige benachrichtigen
· Todesanzeige aufgeben, evtl. Leidzirkular versenden
· Gewünschter Blumenschmuck für Sarg oder Urne und die Kirche organisieren
· Arbeitgeber, Versicherungen, Vereine, AHV-Kasse orientieren

 

Brauchtum in Littau

Nach der Bekanntmachung eines Todesfalles auf dem Pfarreisekretariat läutet am gleichen Tag um 16.00 Uhr die Totenglocke; falls die Meldung nach 16.00 Uhr eintrifft, läutet die Glocke am darauf folgenden Tag.
Der Tod wird im darauf folgenden Gottesdienst verkündet. In den Wochenendgottesdiensten wird für die Verstorbenen der vergangenen Woche gebetet.

Gedächtnisgottesdienste

Die katholische Kirche kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod, sowie Jahresgedächtnis und Jahrzeitstiftung. Diese Gottesdienste können eine wichtige Hilfe für die Trauernden sein.
Für nähere Informationen erkundigen Sie sich auf dem Pfarreisekretariat.

 

Aus der Kirche ausgetreten

Grundsätzlich gilt, dass aus der Kirche Ausgetretene das Recht auf eine kirchliche Bestattung verlieren. Damit respektieren wir auch die Entscheidung des/der Verstorbenen.
Wenn aber die Hinterbliebenen Mitglieder der katholischen Kirche sind und kirchliche Dienste wünschen, so gehen die Seelsorger darauf ein - unter Berücksichtigung der Grundhaltung der/des Verstorbenen und gegen Kostenübernahme durch die Angehörigen.

 

Weitere Fragen

Bei weiteren Fragen geben Ihnen das Sekretariat der Pfarrei St. Theodul Luzern / Littau oder unsere Seelsorger gerne Auskunft oder stehen Ihnen in schwierigen Situationen zur Seite.
Tel. 041-259 01 80   Mail sekretariat(a)pfarrei-littau.ch

 


 

Zudem besteht auch ein "Leitfaden bei einem Todesfall" der Stadt Luzern und aller Luzerner Pfarreien

Sie können ihn hier herunterladen